Neue Entscheidung zur Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19. August 2025, 7 SLa 648/24
Die Entscheidung dürfte eine Vielzahl von Rückzahlungsklauseln betreffen. Im entschiedenen Fall wird eine Rückzahlungsklausel für unwirksam erklärt, nachdem der Arbeitnehmer selbst kündigte. Der Arbeitnehmer sollte deshalb Fortbildungskosten zurückzahlen. Allerdings hätte - so das Gericht - der Arbeitgeber die Klausel anders formulieren müssen und nicht jede Kündigung des Arbeitnehmers ungeachtet des Grundes zum Anlass nehmen dürfen, die Fortbildungskosten zurück zu fordern. Beispielsweise dürften Eigenkündigungen aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Rückzahlung verpflichten.