Corona - Arbeitnehmerrechte

Corona - Arbeitnehmerrecht auf homeoffice? Lohnfortzahlung - Arbeitsverhinderung - Pflichten im Arbeitsverhältnis

Was tun, wenn sich die Kinderbetreuung nicht regeln lässt?

Wichtig: Informieren Sie den Arbeitgeber über ihre Situation. Derzeit gibt es keine eindeutige juristische Antwort auf diese Frage. Beide Seiten müssen auf die Interessen der jeweils anderen Rücksicht nehmen. Insofern ist der zunächst richtige Rat, die Informationen zu teilen!

Ich habe Angst, mich anzustecken. Muss ich dennoch noch zur Arbeit?

Einerseits gibt es die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers es. Er muss einen sicheren Arbeitsplatz bieten. Andererseits gibt es die Pflicht, seine Arbeitsleistung anzubieten. Ohne Krankschreibung und ohne bewilligten Urlaub riskiert der Arbeitnehmer eine Abmahnung und nach einer Abmahnung eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung. In diesen Szenarien wird die ausbleibende Lohnzahlung wegen unentschuldigter Fehlzeiten das geringere Problem sein.

Wegen der ungeklärten Rechtslage gilt auch hier: teilen Sie die Information mit ihrem Arbeitgeber, informieren Sie diesen insbesondere über ihre Ängste und Befürchtungen. Treffen Sie nach Möglichkeit eine abgestimmte Entscheidung. Prüfen Sie gemeinsam Möglichkeiten der Kurzarbeit oder der unbezahlten Freistellung, wenn Ihnen dies finanziell möglich ist.

Leider gilt auch im Sozialstaat: Die dauerhafte Stilllegung des Betriebs ist ein Kündigungsgrund.

Die hier getroffenenen Aussagen gelten grundsätzlich mit Ausnahmen und Einschränkungen selbstverständlich für bestimmte Branchen. Es wird hier auf Ihre jeweilige Situation und die Situation des Arbeitsgebers ankommen.

 

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