Arbeitsrecht
Der Kündigungsschutz
Alle Arbeitnehmer in Betrieben mit einer gewissen Mindestgröße genießen allgemeinen Kündigungsschutz. Daneben haben bestimmte Personengruppen besonderen Kündigungsschutz.
Viele Arbeitgeber setzen sich über diesen Schutz hinweg.
Nachdem dies gesichert ist, klagen die meisten Arbeitnehmer gegen ihre Kündigung.
Die meisten Arbeitsgerichtsprozesse enden fast immer mit der Zahlung einer Abfindung.
Warum ist dies so?
Abfindungen werden nicht automatisch gezahlt und die Höhe der Abfindung wird nicht mittels eines Abfindungsrechners nach bestimmten Regeln errechnet.
Abfindungen sind das Ergebnis von Verhandlungen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schätzen Chancen und Risiken eines Kündigungsschutzverfahrens ein.
Es werden auf beiden Seiten Kosten-Nutzen Erwägungen angestellt.
Verhandlungen werden in allen Verfahrensstadien geführt.
Arbeitgeber zahlen eine Abfindung nie freiwillig und sind regelmäßig arbeitsrechtlich gut beraten.
Was tun bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass eine entscheidende Frist von nur 3 Wochen beginnt. Innerhalb dieser 3 Wochen muss aus Sicht des Arbeitnehmers eine Entscheidung getroffen werden:
Dies gibt § 4 Kündigungsschutzgesetz vor:
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.
Mit anderen Worten: Wer sich nicht wehrt, der hat die Kündigung akzeptiert.
Nach Ablauf der 3-Wochen-Frist gibt es regelmäßig keine Möglichkeit mehr, gegen die Kündigung vorzugehen. Das bedeutet zugleich: keine Aussicht auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung.
Die Höhe der Abfindung
Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage beeinflussen die Höhe des Abfindungsangebots.
Kaum ein Arbeitgeber wird freiwillig wegen einer sicher geglaubten, berechtigten Kündigung ein Angebot machen.
Zugunsten der Arbeitnehmer sind jedoch aufgrund der Komplexität des Arbeitsrechts wenige Fälle so eindeutig.
Tools wie Abfindungsrechner oder die "Faustformel": 0,5 Bruttomonatsgehälter pro vollem Jahr der Beschäftigung sind daher bei Arbeitnehmern beliebt.
Ob und wie hoch eine Abfindung angeboten und gezahlt wird, hängt vom Einzelfall ab.
Das Kündigungsschutzgesetz und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Das Kündigungsschutzgesetz gibt es seit 1954 und unterlag ständigen Veränderungen. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts zu den einzelnen Fallgruppen, an denen sich die unteren Gerichte orientieren.
Es ist also unerlässlich, die einschlägigen Entscheidungen zu kennen und auf den jeweiligen Sachverhalt anzuwenden.