Verhandlung von Aufhebungsverträgen
Typische Mandate beginnen mit dem Wunsch des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Zur Vermeidung einer Kündigung wird dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag angeboten.
Es wird verhandelt um die Höhe der Abfindung für eine einvernehmliche Trennung. Der Arbeitnehmer soll "seinen Preis nenen".
Schnelle Antwort wird erwartet, meist binnen einer kurzen Frist.
In dieser Zeit ist es wichtig, anwaltlichen Rat einzuholen und die Situation zu bewerten.
Ein seriöser Arbeitgeber wird ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit ausreichend Bedenkzeit aushändigen und zur Prüfung überlassen und nicht mit einer Kündigung drohen.
Wichtig ist zunächst, einen Aufhebungsvertrag nicht ungeprüft zu unterzeichnen und zu prüfen, wie der Arbeitgeber auf eine Ablehnung reagieren könnte. Taktisch sinnvoll kann es sein, ein als zu niedrig empfundenes Abfindungsangebot im Zweifel abzulehnen.